Die Initiative

Eidgenössische Volksinitiative SRG-Initiative «200 Franken sind genug»

Initiativtext

Art. 93 Abs. 6

6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.

Art. 197 Ziff. 15 Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)

  1. Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.

  2. Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.

  3. Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.
  4. Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.

  5. Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

SRG-Initiative «200 Fr. sind genug!»

Unsere Argumente

Statt jetzt 335 Fr. nur noch 200 Fr. zahlen!

Obwohl die Qualität bei der SRG oft zu wünschen übrig lässt, zahlt die Schweizer Bevölkerung weltweit (!) mit heute Fr. 335.00 die höchsten gerätunabhängigen Zwangsgebühren. Mit der Initiative müssen wir nur noch Fr. 200.00 zahlen. Immer noch genug!

Keine überflüssigen Gebühren fürs Gewerbe!

Arbeitgeber und Gewerbler werden doppelt zur Kasse gebeten: Die Betriebe zahlen eine umsatzabhängige SRG-Gebühr, schnell mehrere Tausend Franken. Dies, obwohl alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon als Privatpersonen die Abgabe von Fr. 335.00 zahlen. Diese ungerechte Doppelbesteuerung muss abgeschafft werden!

Junge entlasten, die sowieso kein TV schauen!

Junge verdienen wenig und schauen fast kein TV. Trotzdem müssen sie jährlich Fr. 335.00 zahlen für ein Angebot, das sie nicht konsumieren. Das ist unfair und unsozial!

Adresse

SRG-Initiative
«200 Franken sind genug!»
Postfach 54
8416 Flaach

IBAN CH43 0884 5330 3343 0000 0

info@srg-initiative.ch

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